Die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes hat es mit sich gebracht, daß das Land Niedersachsen das Ausführungsgesetz hierfür neu fassen mußte. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen.
mehr im NWZ-Bericht vom 30.08.2011
Hierzu dann auch noch einige Stellungnahmen im NWZ-Bericht vom 01.09.2011
Artikel vom 01.09.2011